Schutzkleidung Förderung durch die Agentur für Arbeit für Arbeitssuchende, Berufsrückkehrer und Wiedereinsteiger

In der Bewerbungsphase erstattet die Arbeitsagentur die Bewerbungskosten sowie die Reisekosten zu Verstellungsterminen von Arbeitssuchenden. Ist der Arbeitsvertrag unterschrieben, beteiligt sie sich auch an den Fahrtkosten zum neuen Arbeitsplatz. Ist der Arbeitgeber nicht für die Finanzierung notwendiger Arbeits- und Schutzkleidung verpflichtet, erfolgt auch hier die Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit.

Erstattet werden auch Zertifikate, Beglaubigungen und Nachweise, die für eine Arbeitsaufnahme unerlässlich sind. Absolviert ein Bewerber ein Praktikum oder nimmt er an einer Fortbildung teil, werden die Kinderbetreuung und das Fahrgeld vergütet. Gleiches gilt, wenn wegen der Arbeitsaufnahme ein Umzug oder die zeitweise Führung eines doppelten Haushaltes erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann für die Einarbeitungszeit und erforderliche Weiterbildungen Zuschüsse erhalten.

Auch Berufsrückkehrer und Wiedereinsteiger werden seit einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im April 2012 mit Umschulungen und Weiterbildungen wieder stärker gefördert. Um den Wiedereinstieg zu erleichtern, können bereits während der Elternzeit Online-Weiterbildungen absolviert werden. Die Arbeitsagentur hat dazu das E-Learning Programm „Lernbörse exklusiv“ entwickelt.

Unter bestimmten Bedingungen wird für Arbeitssuchende, Berufsrückkehrer und Wiedereinsteiger auch der Einstieg in die Selbstständigkeit mit dem Gründungszuschuss finanziell gefördert.