Arbeitsrechtsschutzversicherung

Bei einer Arbeitsrechtsschutzversicherung handelt es sich um eine Komponente der Rechtschutzversicherung, die besonders für Arbeitnehmer sehr wichtig werden kann. Inhaltlich handelt es sich dabei um einen Leistungskatalog, der dem der Berufsrechtsschutzversicherung entspricht. Dabei bezieht sich die Arbeitsrechtsschutzversicherung jedoch auf eventuell auftretende Rechtsstreitigkeiten im Berufsleben des Versicherungsnehmers.

Bei einem Streitfall werden durch die Arbeitsrechtsschutzversicherung alle anfallenden Kosten gedeckt. Dazu zählen zunächst die Anwaltskosten des Versicherten, den dieser zur Rechtsberatung bezüglich des eventuell drohenden Rechtsstreites als Beistand verpflichtet hat. Sollte die gütliche Einigung der Parteien fehlschlagen, wird eine Gerichtsverhandlung notwendig. Auch hier übernimmt die Arbeitsrechtsschutzversicherung die Kosten. Ist der Versicherte im Verfahren unterlegen, werden ebenfalls die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite übernommen.

Dabei hilft die Versicherung dem Arbeitnehmer, seinen meist nicht unerheblichen finanziellen Nachteil gegenüber seinem Arbeitgeber auszugleichen und trotzdem seine ihm zustehenden Rechte wahrnehmen zu können. Durch die Arbeitsrechtsschutzversicherung wird zudem einer zu hohen finanziellen Belastung des Arbeitnehmers durch die Rechtsberatung oder durch ein (drohendes) Verfahren vorgebeugt.

Die Leistungen der Arbeitsrechtsschutzversicherung können daher bei Streitigkeiten rund um den Arbeitsvertrag wie etwa das das Gehalt, den Urlaub oder die zu leistenden Überstunden in Anspruch genommen werden. Einen großen Raum nehmen natürlich auch Klagen gegen eine Kündigung ein. Hier wirkt sich die Erwähnung einer vorhandenen Arbeitsrechtsschutzsicherung durch den Arbeitnehmer häufig schon positiv auf den Ausgang der Streitigkeiten aus, da der Arbeitgeber häufiger auf einen Rechtsstreit verzichtet und den Weg einer außergerichtlichen Einigung beschreitet, sodass der Konflikt am Ende für beide Parteien kostengünstiger gelöst werden kann.

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